Diese ungerechtfertigten, ehrverletzenden und verleumderischen Vorwürfe hätten beim Versicherten schwere gesundheitliche Probleme ausgelöst, weshalb diesem ein Verbleiben an dieser Stelle nicht länger zuzumuten gewesen sei. Mit diesem Schreiben wurde ein Kündigungsschreiben vom 21. Januar 2005 eingereicht, welches die erfolgte Entlassung mit dem negativen Verhalten des Versicherten und dem darunter leidenden Arbeitsklima begründete, dies im Gegensatz zum erwähnten Kündigungsschreiben vom selben Datum, welches betriebliche Gründe als Kündigungsgrund nannte.