Am 6. Juli 2005 liess der Versicherte ausführen, er habe infolge Unerfahrenheit durch Unterzeichnung der Vereinbarung auf die Erstreckung der Kündigungsfrist verzichtet. Auch habe sein Arbeitgeber begonnen, ihn zu mobben und ihm vorzuwerfen, er würde sich gegenüber seinen Mitarbeitern und Vorgesetzten negativ verhalten. Diese ungerechtfertigten, ehrverletzenden und verleumderischen Vorwürfe hätten beim Versicherten schwere gesundheitliche Probleme ausgelöst, weshalb diesem ein Verbleiben an dieser Stelle nicht länger zuzumuten gewesen sei.