In Abweichung von seinen bisherigen Zeugnissen schrieb Dr. … am 12. August 2005, der Versicherte sei vom 22. Januar 2005 bis 30. April 2005 zu 100% arbeitsunfähig gewesen. Am 15. August 2005 präzisierte er, dass der Versicherte am Arbeitsplatz vom 22. Januar 2005 bis 30. April 2005 zu 50% arbeitsunfähig geschrieben gewesen sei und dass er danach wegen Differenzen mit dem Arbeitgeber die Arbeit nicht mehr aufgenommen habe, was aus psychologischen Gesichtspunkten nachvollziehbar sei.