c) Aufgrund des ärztlichen Zeugnisses von Dr. med. … vom 8. April 2005 war der Versicherte ab 22. Januar 2005 bis auf weiteres zu 50% arbeitsunfähig. Gemäss zwei weiteren Zeugnissen desselben Arztes vom 30. April 2005 und vom 9. Juni 2005 dauerte diese Arbeitsunfähigkeit bis zum 30 April 2005. Danach sei der Versicherte wieder zu 100% arbeitsfähig gewesen. In einem vierten ärztlichen Zeugnis bestätigte Dr. … am 11. Juli 2005, dass er den Versicherten nach dessen Genesung wieder an den alten Arbeitsplatz geschickt hätte.