Dieses Schreiben wurde im Sinne einer Beschwerde an das Verwaltungsgericht weitergeleitet. Am 9. Februar 2005 liess die Versicherte dem Gericht unter Bezugnahme auf die Aufforderung an das KIGA, sich zu vernehmen, ihre Eingabe nochmals neu datiert und mit gleichem Inhalt zukommen. b) Am 23. Februar beantrage das KIGA Abweisung der Beschwerde und wiederholte die im angefochtenen Entscheid aufgeführte Begründung. Auf die weiteren Ausführungen in den Rechtsschriften wird soweit erforderlich in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. Das Gericht zieht in Erwägung: