3. a) Daraufhin gelangte die Versicherte erneut mit unterzeichnetem Schreiben vom 25. Januar 2005 an die Arbeitslosenkasse, worin sie den Antrag stellte auf die Einstelltage zurückzukommen. Sie habe vergessen, die zwei mündlichen Bewerbungen nachzutragen. Zudem sei sie der Meinung gewesen, dass die 10 eingetragenen Arbeitsbemühungen ausreichend seien. Dieses Schreiben wurde im Sinne einer Beschwerde an das Verwaltungsgericht weitergeleitet.