b) Am 18. Oktober 2004 wurde die Versicherte vom Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) zur Stellungnahme aufgefordert, nachdem sie für die Kontrollperiode September lediglich 8 persönliche Arbeitsbemühungen vorweisen konnte. In ihrer Stellungnahme vom 20. Oktober 2004 hielt die Versicherte fest, dass sie 10 Bewerbungen aufgeschrieben habe, ohne zu wissen, dass die zwei vom RAV zugewiesenen Stellen nicht zählen würden. Der Personalberater habe es leider unterlassen, sie darauf aufmerksam zu machen.