Da das rechte Bein nicht mehr belastbar ist, seien dem Beschwerdeführer nur noch sitzende Tätigkeiten halbtags zu 50% zumutbar, wobei die Möglichkeit des wiederholten Hochlagerns des Beines bestehen müsse. Zum Arbeitsplatz dürfen keine längeren Gehstrecken nötig sein und Stehen sollte ebenfalls vermieden werden. Aufgrund einer Hauterkrankung solle eine trockene Tätigkeit durchgeführt und der Kontakt mit Zement oder Werkstoffen, welche Kaliumdichromat enthalten, vermieden werden.