b) Daraufhin wurde das Verfahren sistiert, um das Ergebnis dieser Untersuchung abzuwarten. Aus dem Gutachten vom 29. Juli 2005 ergibt sich im Wesentlichen, dass bis auf weiteres davon auszugehen sei, dass der Versicherte in der bisherigen Tätigkeit dauernd zu 100% arbeitsunfähig sei und dass ihm aufgrund seines aktuellen Zustandes nur noch sitzende Tätigkeiten ohne weitere Gehstrecken zum Arbeitsplatz für maximal vier Stunden pro Tag zumutbar seien. Weiter bestünden weitere Einschränkungen aufgrund verschiedener Allergien gegen Leder und Zement sowie aufgrund der Erfordernis einer trockenen Tätigkeit.