genauer definiert. Demnach mussten das KIGA und das zuständige RAV den Beschwerdeführer über seine Rechte und Pflichten aufklären, insbesondere über das Verfahren der Anmeldung und über die Pflicht, Arbeitslosigkeit zu vermeiden und zu verkürzen. Die Aufklärungs- und die Beratungspflicht werden dabei regelmässig durch einen allgemeinen Informationstag und durch individuelle Beratungs- und Kontrollgespräche mit dem RAV erfüllt.