Ausserdem habe er sich damals in Unkenntnis seiner rechtlichen Situation mit den Vorschlag seiner Beraterin einverstanden erklärt, wodurch das RAV seine Aufklärungs- und Informationspflichten verletzt habe. Auch habe er schon damals beabsichtigt, seinen Wohnort in die Region Basel zu verlegen, was dem RAV bekannt gewesen sei. Zudem sei seine Suche nach einer Arbeitsstelle nicht auf das … beschränkt gewesen, ganz abgesehen davon, dass der Wohnort keinen Einfluss auf die Frage der Anspruchsberechtigung habe. Ihm sei daher bis zur Zeit des Unfalls das volle Taggeld auszuzahlen.