Am 7. Juni 2005 liess der Versicherte seine Einsprache noch ergänzen. Darin wurde bekräftigte, dass er bis zu seinem Unfall zu 100% vermittlungsfähig und dass eine Fremdbetreuung durch seine Mutter oder durch seine Freundin sichergestellt gewesen wäre. Weiter wurde ausgeführt, dass er seinen Anspruch auf Vorschlag seiner Beraterin beim RAV auf 70% reduziert habe, da man so auch den Fall berücksichtigen könne, dass niemand die Kinder betreue.