Die Einsprachen wurde hauptsächlich damit begründet, dass der Versicherte bis zu einem schweren Unfall am 5. Februar 2005 zu 100% vermittelbar gewesen wäre. Er habe nämlich verschiedentlich darauf hingewiesen, dass seine Kinder durch seine Mutter oder seine Freundin fremdbetreut werden könnten. Auf die Aufforderung zur Vernehmlassung vom 18. Februar 2005 habe er nur wegen eines schweren Unfalls vom 5. Februar 2005, seit dem er zu 100% arbeitsunfähig sei, nicht Stellung nehmen können. Am 7. Juni 2005 liess der Versicherte seine Einsprache noch ergänzen.