b) Am 27. Januar 2005 informierte das RAV das Amt für Industrie Gewerbe und Arbeit (KIGA) über den Inhalt des Beratungsgesprächs vom 15. Dezember 2004 und fragte beim KIGA an, ob der Versicherte unter diesen Voraussetzungen überhaupt vermittlungsfähig sei, zumal es auch den vom Versicherten gesuchten Beruf in der Region praktisch nicht gebe.