{"Signatur": "GR_VG_001", "Spider": "GR_Gerichte", "Datum": "2006-01-20", "PDF": {"Datei": "GR_Gerichte/GR_VG_001_S-2005-145_2006-01-20.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.gr.ch/tribunavtplus/ServletDownload/S_2005_145_4d6e0efbfb0c8da1c1cb2b2e23ea3558729f991237f5059c5fad3b88c62befcf3a7feb304b20f3a7b8b378840a0c66f49281f538eebbaa70751be382bb9a67581ffd905678327a3ad6a497ca8641d4f8?path=4d6e0efbfb0c8da1c1cb2b2e23ea3558729f991237f5059c5fad3b88c62befcf3a7feb304b20f3a7b8b378840a0c66f49281f538eebbaa70751be382bb9a67581ffd905678327a3ad6a497ca8641d4f8&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=S_2005_145", "Checksum": "1435f80ef521409a1a4e7e692318d465"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["S 2005 145"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Graubünden Verwaltungsgericht 1. Kammer 20.01.2006 S 2005 145"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Grisons Verwaltungsgericht 1. Kammer 20.01.2006 S 2005 145"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Grigioni Tribunale amministrativo 1a Camera 20.01.2006 S 2005 145"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Graubünden Verwaltungsgericht 1. Kammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Grisons Verwaltungsgericht 1. Kammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Grigioni Tribunale amministrativo 1a Camera"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Vermittlungsfähigkeit | Arbeitslosenversicherung"}], "ScrapyJob": "446973/49/1459", "Zeit UTC": "12.05.2024 04:48:12", "Checksum": "b28a247958b5388ee7ef6beb18e84d42", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Graubünden Verwaltungsgericht 1. Kammer 20.01.2006 S 2005 145\nRegeste:\nVermittlungsfähigkeit | Arbeitslosenversicherung\n\nS 05 145\n\n1. Kammer als Versicherungsgericht\n\nURTEIL\nvom 20. Januar 2006\n\nin der verwaltungsrechtlichen Streitsache\n\nbetreffend Vermittlungsfähigkeit\n\n1. … ist … geboren und angelernter Spengler. Er war vom 1. September 2002\nbis zum 31. Juli 2004 bei der … AG angestellt. Sein letzter, effektiver\nArbeitstag war der 17. Dezember 2003, da er seit dem 18. Dezember 2003\nbis zum Kündigungstermin krankgeschrieben war. Bis zum 31. November\n2004 erhielt er noch Krankentaggelder der Zürich Versicherung ausbezahlt.\nAm 2. Dezember 2004 meldete er seinen Anspruch auf\nArbeitslosenversicherungstaggeld ab 3. Dezember 2004 an. Der Versicherte\nwar damals noch in Selma, Calancatal, wohnhaft, von wo er sich am 1. April\n2005 infolge Wegzugs nach Münchenstein (BL) abmeldete.\n\n2. a) Am 15. Dezember 2004 hat der Versicherte in einem Beratungsgespräch\ngegenüber der zuständigen Sachbearbeiterin des regionalen\nArbeitvermittlungszentrums (RAV) … mitgeteilt, dass er sich um seine beiden\nschulpflichtigen Kinder kümmern müsse. Seine Verfügbarkeit beschränke\nsich deshalb auf montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08.30 Uhr\nbis 15.00 Uhr und mittwochs von 08.30 bis 12.00 Uhr, weil er für den Moment\nniemanden habe, der sich um die Kinder kümmern könne. Er sei aber daran,\ndie Kosten für eine Haushalthilfe zu berechnen. Er suche daher eine 70%-ige\nTätigkeit, da er ab 1. Dezember 2004 wieder arbeitsfähig sei. Während der\nBesprechung wurde der Versicherte auch darauf hingewiesen, dass er\nmindestens acht Bewerbungen pro Kontrollperiode vorweisen und an der\nnächsten Informationsveranstaltung teilnehmen müsse. Das Protokoll der\nBesprechung wurde vom Versicherten unterzeichnet.\nNebst dem Protokoll füllte er gleichentags ein ihm ausgehändigtes\nKinderbetreuungsformular aus, in welches er die Namen seiner Kinder\neinsetzte, jedoch keine Angaben machte, wer sich wann um die Kinder\nkümmere.\n\nb) Am 27. Januar 2005 informierte das RAV das Amt für Industrie Gewerbe und\nArbeit (KIGA) über den Inhalt des Beratungsgesprächs vom 15. Dezember\n2004 und fragte beim KIGA an, ob der Versicherte unter diesen\nVoraussetzungen überhaupt vermittlungsfähig sei, zumal es auch den vom\nVersicherten gesuchten Beruf in der Region praktisch nicht gebe.\n\nc) In einem weiteren Beratungsgespräch am 3. Februar 2005 gab der\nVersicherte an, in die Deutschschweiz ziehen zu wollen, wo er auch schon mit\neinem möglichen Arbeitgeber in Kontakt sei. Der Zügeltermin sei im Sommer\nnach Ende des Schuljahres geplant. Für Dezember 2004 und Januar 2005\nhabe er genügend Bewerbungen vorzuweisen. Auch das Protokoll dieser\nBesprechung wurde vom Versicherten unterschrieben.\n\n"}