So sei die Arbeitgeberin gar nicht berechtigt gewesen, das wöchentliche Arbeitspensum zu variieren. Laut Arbeitsvertrag hätte sie nämlich nicht mehr und nicht weniger als 29 Std. pro Woche arbeiten müssen. Durch die Missachtung der Zeitvorgaben habe die Arbeitgeberin den Arbeitsvertrag verletzt und so die Kündigung der persönlich dadurch überforderten Versicherten geradezu provoziert. Dass die Arbeitsgeberin sodann nicht einmal auf der Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist beharrt habe, zeige ebenfalls, dass die ganze Arbeitsituation sehr belastend gewesen sein müsste.