Sie habe an Weihnachten und in der Karwoche an den zusätzlichen Feiertagen nicht frei bekommen. Ihre Arbeitszeit werde nie regelmässig eingeteilt. Es könne vorkommen, dass sie zeitweilig bis 80 Stunden im Minus stünde und dies dann wieder aufholen müsste. Es werde „Mobbing“ gegen ihre Person betrieben und sie halte jenen zusätzlichen Stress neben der üblichen Arbeitsbelastung nicht mehr länger aus, weshalb sie das Dienstverhältnis hiermit fristlos kündige. Sie sei überzeugt, dass der Grund für eine fristlose Kündigung nach Art. 337 OR mehr als erfüllt sei.