1. Die Beschwerde wird gutgeheissen, der angefochtene Entscheid aufgehoben und die kantonale Familienausgleichskasse verpflichtet, … eine volle Kinderzulage ab 01.01.2005 auszuzahlen. 2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 3. Aussergerichtlich hat die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden (FAK) … eine Entschädigung von Fr. 1'500.-- (inklusive MWST) zu bezahlen.