jemand, der in einem Nachbarkanton oder im benachbarten Ausland wohnt, einmal im Monat für eine Arbeit nach Graubünden kommt, um hier volle Familienzulagen zu kassieren). Ebenso die Missbrauchsbekämpfung bezwecke der Vorbehalt eines branchenüblichen Lohnes. Die Familienzulagen dürften nicht in die Löhne eingerechnet und diese dadurch gedrückt werden. Die Anknüpfung an die betriebsübliche Arbeitszeit sollte sachgerechte Lösungen im Einzelfall ermöglichen (z.B. bei Lehrkräften inkl. Vorbereitungszeit).