3.4 (S. 104) klargestellt: Da die Arbeitgeberschaft die Überführung eines Teils der Arbeitgeberbeiträge in das System der Familienzulagen für Selbständigerwerbende (SE) ausdrücklich als gewollt und sinnvoll bezeichnet und Familienzulagen für SE in bescheideneren Wirtschaftsverhältnissen (mittels Antragsystems) gesichert sind, wird auch im neuen KFZG abermals auf den Einbezug aller SE verzichtet (kein genereller Beitritts- /Beitragszwang für SE). Unter der Marginale „Anspruchsvoraussetzungen und Dauer“ wurde zu Art. 6 KFZG (S. 112) erläuternd dargetan: Dass die Mindestgrenze von 20% der Vorbeugung von Missbräuchen dienen sollte (andernfalls wäre es z.B. möglich, dass