Schliesslich wird es heute zunehmend als stossend empfunden, wenn die tatsächlich gelebten Verhältnisse (z.B. Familien mit Stiefkindern, Konkubinat usw.) bei den Familienzulagen nicht berücksichtigt werden. Diesen wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen vermag die bisherige Regelung der Familienzulagen im Kanton Graubünden nicht mehr gerecht zu werden. In Ziff. 1.7 (S. 97) wurde deshalb mit Blick auf das neue KFZG bestimmt: Mit der nun unterbreiteten Vorlage können die vorn in Ziff. 1.4 genannten Mängel weitgehend behoben werden. Teilzeitbeschäftigte erhalten bereits ab einem Beschäftigungsumfang von 20% eine volle Zulage. Die Teilzulagen werden abgeschafft.