Die sozialen Änderungen drücken sich im Erwerbsleben insbesondere in der Zunahme der Teilzeiterwerbstätigkeit aus, wobei diese vor allem von Frauen ausgeübt wird. Die Stellung der Teilzeiterwerbstätigen im Hinblick auf die Familienzulagen ist unbefriedigend, speziell bei allein Erziehenden. Zudem bestehen bei mehreren potentiellen Leistungsbezügern oft Unsicherheiten mit Bezug auf das Verhältnis der Ansprüche (Anspruchskonkurrenz). Schliesslich wird es heute zunehmend als stossend empfunden, wenn die tatsächlich gelebten Verhältnisse (z.B. Familien mit Stiefkindern, Konkubinat usw.) bei den Familienzulagen nicht berücksichtigt werden.