c) Ausgangspunkt für die Beurteilung der Streitsache sind nebst dem klaren Wortlaut von Art. 6 KFZG die zugehörigen Materialien betreffend Sinn und Zweck der neuen Vorschriften im total revidierten KFZG. In der Botschaft der Regierung an den Grossen Rat (Heft Nr. 5/2003-2004) wurde dazu in Ziff. 1.4 (S. 91) als Hauptmangel der bisherigen Regelung festgehalten: Die zentralen Säulen, auf denen das System der Sozialversicherungen in der Schweiz aufgebaut ist, sind die traditionellen Familienformen und die Vollbeschäftigung;