c) Die medizinisch-theoretischen Gutachten der IV und dasjenige des Vertrauensarztes widersprechen sich indessen im Punkt der attestierten Arbeitsfähigkeit. Die IV attestiert dem Beschwerdeführer in adaptierter Tätigkeit eine Arbeitsfähigkeit von 100%, der Vertrauensarzt hingegen eine von 50%. Diesbezüglich führte der Vertrauensarzt in seiner Stellungnahme vom 30. November 2005 aus, dass es "denkbar wäre", dass der Beschwerdeführer "vielleicht tatsächlich eine volle Leistung in einer ganz speziellen Tätigkeit mit selektiver Benützung des rechten Armes".