2004 inklusive der Stellungnahme vom 30. November 2005 zu diesem Verfahren und die Zeugnisse des Hausarztes vom 9. Dezember 2004 und vom 6. April 2005. Letztere erweisen sich jedoch zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit in einer adaptierten Tätigkeit als nicht bzw. zu wenig aussagekräftig, weil sich zum einen jenes vom 9. Dezember 2004 diesbezüglich gar nicht äussert und das vom 6. April 2005 mit dem verwendeten Begriff "zumindest teilzeitarbeitsfähig" eine volle Arbeitsfähigkeit auch nicht ausschliesst. Die medizinisch-theoretischen Gutachten der IV sowie dasjenige des Vertrauensarztes hingegen genügen den gesetzlichen Anforderungen.