Experten begründet sind (BGE 125 V 351, E. 3a). b) Hier können die dem Gericht vorliegenden Gutachten in drei Gruppen geteilt werden, die Gutachten der IV, das vertrauensärztliche Gutachten vom 5. Juli 2004 inklusive der Stellungnahme vom 30. November 2005 zu diesem Verfahren und die Zeugnisse des Hausarztes vom 9. Dezember 2004 und vom 6. April 2005.