3. a) Hiefür gilt es zu prüfen, ob der Beschwerdeführer unter Berücksichtigung der Behinderung und eines ausgeglichenen Arbeitsmarktes arbeitsfähig ist. Diesbezüglich liegen dem Gericht verschiedene medizinische Gutachten, Berichte und Zeugnisse vor, welche das Gericht unabhängig davon, von wem sie stammen, objektiv zu prüfen und danach zu entscheiden hat, ob die verfügbaren Unterlagen eine zuverlässige Beurteilung des streitigen Rechtsanspruches gestatten.