Ansonsten würde klar gegen das Gebot der Koordination zwischen den Sozialversicherungen verstossen. Bei der Beurteilung der Vermittlungsfähigkeit könne somit nicht auf den Bericht des Vertrauensarztes abgestellt werden. Das KIGA verzichtete am 5. Januar 2006 auf eine weitere Stellungnahme. Auf die weiteren Ausführungen der Parteien in den Rechtsschriften wird, soweit notwendig, in den Erwägungen eingegangen.