Der linke Arm sei nur marginal einsetzbar. Eine ganztätige Arbeit sei möglich, jedoch seines Erachtens aufgrund der Behinderung am linken Arm nur im Rahmen einer Leistungserbringung von ca. 50%. Denkbar wäre aber vielleicht eine volle Leistung in einer ganz speziellen Tätigkeit mit selektiver Benützung des rechten Arms. Die Untersuchung liege bereits über ein Jahr zurück und er könne nicht beurteilen, ob das Zustandsbild des Patienten bezüglich seines linken Armes unterdessen verändert sei, was zu einer Neubeurteilung der Arbeitsfähigkeit führen müsste.