Ausserdem habe man sich bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Versicherten nicht nur auf die Einschätzung des Vertrauensarztes, sondern auch auf die Berichte des Hausarztes gestützt. Der Vertrauensarzt habe festgehalten, der Versicherte sei in einer adaptierten Tätigkeit zu ca. 50% arbeitsfähig. Der Hausarzt habe am 9. Dezember 2004 und am 6. April 2005 festgehalten, der Versicherte sei für seine bisherige Tätigkeit als Gemeindearbeiter zu 100% arbeitsunfähig, könne aber leichtere Arbeiten zumindest teilzeitig ausführen.