3. a) Nach weiteren Abklärungen über den aktuellen Gesundheitszustand und die Restarbeitsfähigkeit des Versicherten im Kreuzspital Chur, dokumentiert im vertrauensärztlichen Bericht von Dr. med. … vom 5. Juli 2004, entschied das KIGA mit Verfügung vom 26. Juli 2004, den Versicherten noch als zu 50% vermittlungsfähig einzustufen.