b) Mit Verfügung vom 8. Juli 2005 wurde von der EL-Stelle die Ergänzungsleistung von … mit Wirkung ab dem 1. August 2005 neu festgesetzt. Dabei wurden noch jährliche Unterhaltsbeiträge an die geschiedene Ehefrau und die Kinder von insgesamt Fr. 1‘200.-- berücksichtigt. Die EL-Stelle stellte im Begleitschreiben fest, dass der Ansprecher zwar der Aufforderung, ein Abänderungsverfahren einzuleiten, grundsätzlich nachgekommen sei.