g ELG anzunehmen sei. An 27. Mai 2003 leitete … das Vermittlungsverfahren beim Kreisamt … ein. Für die Jahre 2004 und 2005 wurde ihm seitens der EL-Stelle mit separaten Verfügungen Unterhaltsbeiträge in der Höhe von Fr. 15'978.-- als anrechenbare Ausgaben angerechnet. Mit Urteil vom 21. Juni/2. Dezember 2004, mitgeteilt am 28. Februar 2005, setzte das Bezirksgericht … den Unterhaltsbeitrag an die geschiedene Ehefrau entsprechend dem Begehren des Klägers auf Fr. 1'600.--/Monat fest.