Im Jahre 2002 belief sich der ihm angerechnete Betrag auf Fr. 15'978.--. Im Juni 2002 liess … der EL-Stelle ein neues Urteil des Gemeindegerichtes … zukommen, aufgrund welchem er nun seiner geschiedenen Frau Unterhaltsbeiträge von monatlich Fr. 2'553.-- sowie Fr. 363.-- pro Kind (neu bis zur Vollendung der Ausbildung inkl. Fakultät) zu bezahlen hat. Dem Urteil kann entnommen werden, dass … die Klage nicht bestritten hat. In der Folge forderte ihn die EL-Stelle auf umgehend ein Abänderungsverfahren anzustrengen, ansonsten ein Verzichtstatbestand i.S. von Art. 3 Abs. 1 lit. g ELG anzunehmen sei.