Im Jahre 1999 musste … noch jährlich Fr. 21'888.-- bezahlen, da zwischenzeitlich ein Sohn volljährig geworden war. Einen Teil der Leistungen (IV- und BVG-Renten sowie Kinderzulagen in der Höhe von insgesamt Fr. 8'376.--/Jahr) musste … nicht selbst aufbringen. Der verbleibende Betrag von Fr. 13'512.-- wurde ihm von der EL-Stelle bei den Ausgaben als familienrechtliche Unterhaltsbeiträge angerechnet. Im Jahre 2002 belief sich der ihm angerechnete Betrag auf Fr. 15'978.--.