1. a) … (Jg. 1955) bezieht seit vielen Jahren Ergänzungsleistungen. Basierend auf einem entsprechenden Urteil des Gemeindegerichtes … wurde er im Oktober 1997 verpflichtet, Unterhaltsleistungen in der Höhe von monatlich Fr. 735.-- für seine geschiedene Frau sowie für jedes seiner vier Kinder jeweils Fr. 363.-- /Mt. (insgesamt pro Jahr Fr. 26'244.--) zu bezahlen. Dem Urteil kann entnommen werden, dass … die Klage auf Unterhaltszahlungen anerkannt hat. Im Jahre 1999 musste … noch jährlich Fr. 21'888.-- bezahlen, da zwischenzeitlich ein Sohn volljährig geworden war.