b) Auf Rückfrage der ALK vom 05.08.2005 an die frühere Arbeitgeberin über den Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses antwortete die … AG (als Rechtsnachfolgerin des …) am 10.08.2005, dass folgende Vorfälle zur Kündigung geführt hätten:  Mangelnde Flexibilität bei der Arbeitsorganisation  Widerwillige Befolgung von Anordnungen des Vorgesetzten  Mangelndes Teamverhalten  Störung des Betriebsklimas  Unausgewogenes Verhältnis der Qualität und Quantität der Arbeitsleistungen