Am 17.03.2005 schlossen die Versicherte und die …leitung in gegenseitigem Einvernehmen einen Auflösungsvertrag ab, wonach das langjährige Dienst- und Arbeitsverhältnis – unter voller Lohnfortzahlungspflicht bis 30.06.2005 – in 3½ Monaten beendigt werden sollte. Im Arbeitszeugnis vom 30.04.2005 wurde der Versicherten alsdann von der Arbeitgeberin noch bestätigt, dass sie eine geschätzte und zuverlässige Mitarbeiterin gewesen sei, welche die ihr übertragenen Arbeiten stets zur Zufriedenheit ausgeführt habe. Sie sei korrekt und hilfsbereit gewesen und verlasse das … auf eigenen Wunsch.