Selbst der Beizug eines Coachs bzw. Vermittlers zwischen den Beteiligten brachte keine Klärung und Bereinigung der Angelegenheit. Am 17.03.2005 schlossen die Versicherte und die …leitung in gegenseitigem Einvernehmen einen Auflösungsvertrag ab, wonach das langjährige Dienst- und Arbeitsverhältnis – unter voller Lohnfortzahlungspflicht bis 30.06.2005 – in 3½ Monaten beendigt werden sollte.