3. a) Folglich bleibt noch die Berechnung der Rückforderung unter Berücksichtigung der Kontrollperioden zu überprüfen, für die die ALK GR auch tatsächlich zuständig war. Dafür ist auf die Taggeldabrechnungen von April bis September 2004, auf die Rückforderungen für April bis Juli 2004 sowie auf die Einstellungsverfügungen (Nr.: 208468152; 208456084; 208468153) abzustellen. b) Die Einstellungen wurden wie verfügt wirksam und waren daher folgendermassen abzugelten: