Es gelte daher zu prüfen, ob die Forderung zu hoch sei. Dabei stellte der Beschwerdegegner fest und anerkannte, dass noch ein Saldo von CHF 834.40 (recte: CHF 843.40) zugunsten des Versicherten verbleibe, weswegen sich der Rückforderungsbetrag auf CHF 6'869.10 reduziere. Dieser Saldo resultiere aus den Abrechnungen für die Monate August und September 2004, die dannzumal aus nahe liegenden Gründen nicht ausbezahlt und daher auch nicht abgerechnet worden seien, was nun mit Datum vom Oktober 2005 nachgeholt worden sei.