Die sich aus den verfügten Einstelltagen ergebende Rückerstattungsverfügung sei daher zu Recht und auch rechtzeitig erlassen worden. Mit einem weiteren Schreiben gleichen Datums teilte das KIGA dem Versicherten mit, dass es davon ausgehe, dass mit dem Entscheid die meisten Fragen beantwortet seien und dass sich der Versicherte für allfällige, offene Fragen bei der Kasse melden könne.