b) Dagegen erhob der Versicherte am 10. August 2005 Einsprache bei der ALK GR. Hierzu verlangte er Einsicht in alle ihn betreffenden Unterlagen in dieser Sache. Beweismittel, Begründung und Begehren werde er nachreichen, sobald er die eingeforderten Unterlagen erhalten habe. Dieser Einsprache legte er eine Liste mit Fragen bei, die er habe bzw. über Sachen die ihm nicht verständlich seien.