3. a) Mit Verfügung vom 22. Juli 2005 forderte die ALK GR die in den Monaten April bis Juli 2004 zu Unrecht erhaltenen Leistungen von total CHF 7'712.50 zurück. Als Begründung führte das Amt an, der Versicherte sei mit rechtskräftigen Verfügungen vom 15. und 20. September 2004 für insgesamt 94 (recte: 104) Tage in seiner Anspruchsberechtigung eingestellt worden. Unter Anrechnung der Einstelltage verbliebe daher insgesamt ein Rückforderungsbetrag von CHF 7'712.50 für die in den Monaten April bis Juli 2004 zu Unrecht erhaltenen Versicherungsleistungen.