SR 837.0). Die gegen die Verfügungen Nr. 208456084 und Nr. 208468153 über jeweils 37 Einstelltage erhobene Einsprache wies das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) mit seinem Entscheid vom 12. November 2004 ab. Die dagegen erhobene Beschwerde schrieb der Vizepräsident des Verwaltungsgerichts am 8. Februar 2005 infolge Rückzugs ab. Die Verfügung Nr. 208468152 focht der Versicherte nicht an. Somit erwuchsen alle drei Einstellungsverfügungen in Rechtskraft.