c AVIV auf eine Einstellungsdauer von 50 Tagen erkannt. Diese Gesamtqualifikation ist vertretbar, weil sich der Versicherte als … in einer besonders verantwortungsvollen Vertrauensstellung mit Vorbildfunktion innerhalb des Betriebs der Arbeitgeberin befand und sein Fehlverhalten betreffend IT-Missbrauch daher noch schwerer wiegt als bei einem andern Mitarbeiter im Verkauf oder in der Kundenberatung. Der ausgewiesene Vertrauensbruch durfte von der Vorinstanz daher ohne weiteres bereits als „schwer“ bezeichnet werden.