Umgekehrt könnte der Konsum von rund 10 Minuten völlig „legaler“ Pornobilder für einen Erwachsenen – verteilt auf 2 Jahre – objektiv gewiss noch nicht als schwerer Fall angesehen werden. In Tat und Wahrheit sei vielmehr der „erstbeste“ Vorwand genutzt worden, um die Abbaupläne der Arbeitgeberin zu Lasten des Personals möglichst rasch umzusetzen. Bezeichnenderweise sei die Stelle ihres Gatten denn auch nicht neu besetzt worden. Was solche Verfahren auslösten und für die betroffenen Familien für Belastungen darstellten, könnten sich offensichtlich weder die frühere Arbeitgeberin noch die Vorinstanz vorstellen.