Hinzu käme, dass die Arbeitgeberin ihre Kündigung stets mit dem Argument der Gleichbehandlung aller Mitarbeiter begründet habe, ohne ihm aber je einen konkreten Vergleichsfall nennen zu können oder ihm vollständige Akteneinsicht zu gewähren. Nebst dem nicht bewiesenen Einstellungsgrund sei auch die Dauer der Kürzung mit 50 Tagen zu hoch ausgefallen, da dies umgerechnet (Tagessatz Fr. 317.05) einer Bussenhöhe von fast Fr. 16'000.-- entsprochen habe.