Deshalb aber bereits von einem schweren Verstoss gegen die internen Direktiven auszugehen, der die sofortige Kündigung gerechtfertigt hätte, ginge viel zu weit und sei völlig unverhältnismässig, zumal er bisher stets als guter Mitarbeiter qualifiziert worden sei und darum eben erst eine Lohnerhöhung erhalten habe. Nebst der geringen Häufigkeit des anerkannten IT- Missbrauchs gelte es auch zu berücksichtigen, dass er keine strafbaren Handlungen nach Art. 143 oder Art.