Aufgrund der als Beweismittel angeführten Cookie-Liste habe es sich dabei indes in zwei Jahren lediglich um rund sechs Internetseiten mit einer durchschnittlichen Verweildauer von ca. 2-3 Minuten gehandelt. Deshalb aber bereits von einem schweren Verstoss gegen die internen Direktiven auszugehen, der die sofortige Kündigung gerechtfertigt hätte, ginge viel zu weit und sei völlig unverhältnismässig, zumal er bisher stets als guter Mitarbeiter qualifiziert worden sei und darum eben erst eine Lohnerhöhung erhalten habe.